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Das Tor des Monats kennt jeder Fußballfan und begeistert nehmen die Fans an der Wahl des schönsten Tores teil. Nun kommt etwas Neues! Das Bündnis gegen Wucher stellt ab 2020 den Wucher des Monats vor. Dabei geht es nicht um Spaß, sondern bitteren Ernst.
Die Fälle aus unseren Beratungen sind nicht schön – im Gegenteil: Hier geht es oft um in Not geratene Verbraucherinnen und Verbraucher. Und immer um Banken und Sparkassen, die diese fragwürdigen Kredite vergeben haben. Wem selbst so etwas passiert ist, findet bei den Verbraucherzentralen oder gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen Rat und Hilfe.
Ende 2020 lassen wir Euch dann über den schlimmsten Fall abstimmen: den Wucher des Jahres! Damit wollen wir die Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisieren und das mitunter bestehende Vorurteil, dass die Betroffenen selbst schuld an ihrer Situation sind, abbauen.
Januar 2020 | Ratenkredit, Restschuldversicherung und Vorfälligkeitsentschädigung (Haspa)
Die Haspa hat mit einem jungen Paar mit Migrationshintergrund einen Ratenkredit über 25.500 € über 72 Monatsraten von je 534 € (= 38.448 € Gesamtschuld) abgeschlossen. Dabei fügte sie eine Restschuldversicherung auf den Todesfall hinzu, die inkl. Finanzierung 7.719,15 € zusätzlich kostete. Der durchschnittliche Marktvergleichszins betrug 6,64%. Der Ratenkredit hat inkl. der Restschuldversicherungsprämien einen Effektivzinssatz von 15,63% p.a. Der Zinssatz lag bei mehr als dem Doppelten (135%) des Marktdurchschnittszinses und ist nach Auffassung des Bündnisses gegen den Wucher sittenwidrig. Die geliehene Kreditsumme behielt die HASPA ein, weil sie aus einem abgelösten Hypothekenkredit auch eine unerwartete Vorfälligkeitsentschädigung forderte. Letztlich wurden Zinsen durch Zinsen finanziert.
Dem lag nach der Schilderung der Betroffenen sowie der vorliegenden Dokumente folgender Sachverhalt zu Grunde. Die Familie besaß vor den Geschäften selbstgenutztes Wohneigentum. Die Kredite und kleinere Schulden wurden inkl. der Renovierungskosten an ihrem Haus in drei Hypothekenkredite teilweise mit Bausparverträgen umgeschuldet. Die monatliche Rate betrug 1.160 € und der Kredit belief sich auf 238.000 €.
Als das Paar das erste Kind erwartete, wollten sie eine größere Wohnung erwerben. Dazu fragten sie bei der HASPA, ob der Kredit für den Erwerb übernommen werden könnte, was mit einer Preisgrenze von 230.000 € versehen wurde. Dazu kam es aber nicht. Die HASPA verweigerte letztlich die Pfandauswechselung und damit die Übertragung des Kredites auf das neue Haus. Am 14.2.2017 teilten die Verbraucher den Verkäufern des neuen Hauses mit, dass sich deshalb der Kauf zerschlagen habe. Nach Geburt des Kindes und Krankheit der Frau sah die HASPA nun prinzipiell keine Kreditwürdigkeit mehr.
Inzwischen war das alte Haus im guten Glauben an die Bereitschaft der HASPA zur Weiterfinanzierung schon verkauft. Da die Verbraucher bis Mitte März 2017 die Wohnung übergeben mussten, mieteten sie sich in ihrer Not für 950 € pro Monat eine neue Wohnung. Aus Wohnungseigentümern mit einer fixen Belastung von 1.160 € wurden damit Überschuldete mit monatlichen Belastungen von 1.484 € bei einem Monatseinkommen von 2500 €. Hätte die HASPA selber den Kredit gekündigt, so hätte nach unseren Feststellungen der Kaufpreis für alle Schulden ohne die Vorfälligkeitsentschädigung ausgereicht. Die HASPA erreihcte die Vorfälligkeitsentschädigung, indem sie Freigabeverlangen des Notars als Kündigung der Verbraucher ansah, obwohl diese ja den Kredit weiterführen wollten.
Gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg erklärte sie, die Eheleute hätten alles freiwillig abgeschlossen, bzgl. des nach ihrer Auffassung voreiligen Verkaufs des Hauses treffe sie keine Beratungspflicht. Die Kunden hätten sich selbst geschädigt, als sie über den Notar die Löschungsbewilligung anforderten, die Vorfälligkeitsentschädigung sei zulässig und angemessen, der Ratenkredit nicht sittenwidrig. Man habe letztlich geholfen, Schulden zu sanieren. Die Familie steht jetzt nicht nur finanziell vor einem Scherbenhaufen, zahlt doppelte Miete, hat einen Bruder einbezogen und wird nach Rückständen bei laufenden Schulden vom Gerichtsvollzieher und Inkasso bedrängt. Sie will Verbraucherinsolvenz anmelden, wodurch der Wucher allerdings verdeckt statt bekämpft würde.
Februar 2020 | teurer Ratenkredit + Restschuldversicherung (TARGO Bank)
Für den Februar wurde der Fall von der Verbraucherzentrale Sachsen beigesteuert. Hier geht es zum originalen Beitrag.
In diesem Fall der TARGO Bank nahm ein 41-jähriger Sachse Anfang März 2019 einen Ratenkredit mit Kreditversicherungen wegen Arbeitslosigkeit und Tod (Restschuldversicherung) auf. Dabei wurde ihm nach eigenen Aussagen ein um 4.500 Euro höherer Kreditbetrag als benötigt mit der Begründung empfohlen, dass er ja finanziell so schlecht dastehe. Mit dem Nettokredit über 24.775,24 Euro sollten Kredite bei zwei weiteren Banken abgelöst werden. Die Mitarbeiterin in der Bankfiliale in Bautzen verkaufte dem Verbraucher zudem die Restschuldversicherung zum Preis von 6.050,19 Euro. Da dieser Betrag nicht vorhanden war, musste er über den Kredit teuer mitfinanziert werden. Darüber hinaus wurde ein Entgelt in Höhe von 80,00 Euro für die Ablösung von Fremdkrediten berechnet, welches im Hinblick auf die vorliegende Rechtsprechung rechtlich bedenklich ist. Im Ergebnis schuldet der Kreditnehmer einen Gesamtbetrag in Höhe von 46.176,13 Euro. Der effektive Jahreszins wurde im Kreditvertrag mit 13,04 Prozent angegeben.
An eine nach dem Gesetz erforderliche zweite Belehrung über das Widerrufsrecht kann sich der Verbraucher nicht erinnern. Auch in den Vertragsunterlagen war diese nicht zu finden. Kreditinstitute müssen seit Februar 2018 ihre Kundschaft nicht nur bei Beantragung, sondern zusätzlich eine Woche nach Vertragsabschluss noch ein weiteres Mal schriftlich in Textform über das Widerrufsrecht belehren. Dabei ist den Verbrauchern auch das Produktinformationsblatt mit allen wichtigen Informationen erneut zur Verfügung zu stellen. Sofern es sich um einen vermeintlich freiwilligen Abschluss der Restschuldversicherung handelt, muss auf die Freiwilligkeit sowie auf die Kosten der Restschuldversicherung hingewiesen werden.
Der Verbraucher, hatte zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme ein monatliches Einkommen, das sich aus einer Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 695 Euro und Lohn in Höhe von 1.220 Euro zusammensetzte. Er wandte sich Ende 2019 an die Verbraucherzentrale Sachsen, weil die Kreditrate in Höhe von 549,70 Euro/Monat ihm Probleme bereitete und er sie dringend senken wollte, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Es erfolgte eine rechnerische Überprüfung durch das Bündnis gegen Wucher. Diese ergab, dass der Kreditvertrag unter Beachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung bereits ohne Berücksichtigung der Kosten für die Restschuldversicherung als Wucher bezeichnet werden kann. Der vertraglich vereinbarte Effektivzins mit 13,04 Prozent überschreitet in Höhe von 100 Prozent den üblichen Marktzins für Verbraucherkredite, der bei 6,52 Prozent lag. Werden im Sinne der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung die hälftigen Kosten der Restschuldversicherung in den Effektivzins eingerechnet, liegt dieser bei 17,83 Prozent pro Jahr und die relative Differenz zwischen Markt- und Vertragszins bei 173 Prozent. Werden die gesamten Kosten der Versicherung in die Berechnung einbezogen, was nach Meinung des Bündnisses gegen Wucher, richtig ist, ergibt sich ein effektiver Jahreszins in Höhe von 22,62 Prozent und eine Differenz von 247 Prozent.
März 2020 | Kredit über Internetplattform (auxmoney/SWK Bank)
Eine Dresdnerin wandte sich an die Internetplattform auxmoney und fragte dort einen Verbraucherkredit an. Daraufhin kam ein Kontakt mit der SWK Bank (Bingen) zustande. Beide Unternehmen sind Kooperationspartner. Im Ergebnis schloss die Mitfünfzigerin im Herbst 2017 bei der Bank einen Kreditvertrag ab. Das Nettodarlehen belief sich auf 36.088,68 Euro. Dazu wurde ihr eine Restkreditversicherung zum Preis von 8.511,32 Euro verkauft. Somit betrug der zu finanzierende Betrag 44.600,00 Euro. Dazu kam noch eine an auxmoney zu zahlende Kreditvermittlerprovision in Höhe von 1.561,00 Euro. Zusammen mit den Zinsen sind laut Vertrag über 6 Jahre insgesamt 57.723,12 Euro in monatlichen Raten a 801,71 zurückzuzahlen. Die hohe Monatsrate veranlasste die Kreditnehmerin Anfang 2020 die Verbraucherzentrale Sachsen um Rat zu fragen.
Der Kreditvertrag wurde rechtlich und rechnerisch geprüft. Aufgefallen ist dabei unter anderem, dass bezüglich der Restkreditversicherung nicht die Verbraucherin, sondern die Bank Versicherungsnehmerin ist. In den letzten Jahren gestaltete sich der Vertrieb von Restkreditversicherungen zunehmend über Rahmenverträge zwischen der Bank/Sparkasse und einem ausgewählten Versicherungsunternehmen. Potentielle Kreditnehmer haben im Zusammenhang mit einer Kreditaufnahme bezüglich des Versicherungsabschlusses dann keine Wahlmöglichkeit des Anbieters. Ihnen wird vom Kreditinstitut nur das Angebot des kooperierenden Versicherers offeriert. Vorliegend ist das die französische AXA France Vie-IARD. In ihrer Monopolstellung in Bezug auf den Vertriebskanal können die Versicherungsunternehmen Preise und Bedingungen zu ihren Gunsten gestalten. Die Verbraucher befinden sich dann in einem Dreiecksverhältnis. Dabei wird die Bank/Sparkasse selbst Versicherungsnehmerin und der Verbraucher versicherte Person. Treten Bankangestellte auf Grund eines Rahmenvertrages mit dem Versicherer als Versicherungsvermittler auf, sind sie somit zur vorvertraglichen Information gegenüber dem Versicherungsnehmer, also der Bank, verpflichtet. Eine solche Pflicht gegenüber versicherten Personen sieht das Versicherungsvertragsgesetz erst seit Februar 2018 vor.
Die rechnerische Überprüfung ergab bereits nach Einbeziehung der hälftigen Versicherungskosten Wucher. So lag dann der effektive Jahreszins nicht wie im Kreditvertag angegeben bei teuren 10,44 Prozent, sondern bei 15,70 Prozent pro Jahr. In Bezug zum Marktzins ist das eine Überschreitung um 131 Prozent. Werden die vollen Versicherungskosten einbezogen, was nach Ansicht des Bündnisses gegen Wucher richtig ist, beträgt der Effektivzins 20,96 Prozent und die Überschreitung 208 Prozent!
Mai 2020 | Hohe Kreditkartenzinsen (Dresdner-Cetelem Kreditbank)
Eine Nordhessin schilderte uns, dass sie im Oktober 2009 in einer Autowerkstatt Winterreifen für Ihren PKW zum Preis von 281,60 Euro kaufte. Zur Finanzierung des Kaufpreises wurde ihr ein vermeintlich günstiger Kredit angeboten. Da sie zu dieser Zeit über ein geringes Einkommen von nur monatlich 800 Euro verfügte, nahm sie das Angebot gern an. Sie war zu dieser Zeit alleinerziehend und musste mit dem geringen Einkommen das Leben für sich und ihr Kind finanzieren.
Sie beantragte in der Autowerkstatt einen Rahmenkredit mit einer Kreditkarte bei der Dresdner-Cetelem Kreditbank. Es wurde ein Kreditrahmen in Höhe von 1.500 Euro festgelegt, welcher zunächst mit dem Kaufpreis der Winterreifen und später durch weitere Zahlungen belastet wurde. Der Effektive Jahreszins lag in den ersten 6 Monaten bei 1,90 % und stieg ab dem 7. Monat auf 9,90% jährlich, vorausgesetzt der jeweilige Kreditsaldo lag unterhalb einer Grenze von 1000 Euro. Stieg der Saldo jedoch über den Betrag von 1000 Euro, erhöhte sich der effektive Jahreszinssatz auf 15,90 % jährlich. Mit dem Kreditvertrag wurde eine Restschuldversicherung verkauft, welche monatlich 0,84 % des jeweiligen Kreditsaldos kostete. Zur Rückzahlung des Kredites wurde eine monatliche Mindestrate von 3 % des jeweiligen Kreditsaldo (Vormonat) vereinbart. Die Verbraucherin wunderte sich im Laufe der Jahre über steigende Raten. Ende 2019 erfragte sie dann bei dem Kreditgeber den Ablösebetrag, denn die inzwischen auf rund 150 Euro angestiegenen Monatsraten konnte sie nicht mehr bezahlen. Als ihr ein Betrag von über 5000 Euro genannt wurde, bat die Verbraucherin die Verbraucherzentrale Hessen um Überprüfung des Sachverhaltes.
Der Kreditvertrag wurde rechtlich und rechnerisch geprüft. Auffallend ist der zunächst günstige Zinssatz innerhalb der ersten 6 Monate und dann der doch erhebliche Anstieg auf bis zu 15,90 % jährlich. Hinzu kommt die Restschuldversicherungsprämie von 0,84 % monatlich, was den Tilgungsanteil in der Monatsrate erheblich reduziert. Bei der Restschuldversicherung handelt es sich um eine Gruppenversicherung, bei welcher die Dresdner-Cetelem Kreditbank Versicherungsnehmer und die Verbraucherin lediglich versicherte Person ist.
Die rechnerische Überprüfung ergab bereits bei Berücksichtigung von lediglich der hälftigen Restschuldversicherungsprämien einen Effektivzins von 27,08% jährlich. Damit wurde der Marktzins für revolvierende Kredite von 10,53 % jährlich um 157 Prozent überschritten. Bei Einbeziehung der vollen Restschuldversicherungskosten liegt die Überschreitung sogar bei 233 Prozent. In beiden Konstellationen liegt Wucher vor.
Juni 2020 | Mini- & Kurzzeitkredit über Vexcash
Erstmals im Januar 2018 nahm nach eigenen Angaben ein heute 45-jähriger Angestellter einen Minikredit über 1.150 Euro – vermittelt über die online tätige Vexcash AG (Berlin) – bei der net-m-privatbank 1891 AG (Bielefeld) auf. Die Vertragslaufzeit betrug nach seinen Schilderungen jeweils nur 60 Tage. Bis zum Juli 2019 folgten nach seiner Information elf weitere solche Verträge. Die Kreditsummen beliefen sich immer zwischen 1.150 und 1.500 Euro und die Laufzeiten zwischen 60 und 180 Tagen. Alle Kredite wurden nach Aussagen des Verbrauchers vertragsgemäß getilgt. Die letzte Kreditaufnahme erfolgt am 02. Oktober 2019 mit einer Kreditsumme in Höhe von 1.500 Euro. Der Darlehensbetrag sollte in sechs Raten – jeweils fällig alle 30 Tage – durch fünf monatliche Raten in Höhe von 260,23 Euro (letzte 6.Rate 260,25 Euro) getilgt werden. Der effektive Jahreszins wurde mit 14,82 Prozent pro Jahr angegeben.
Nachdem es erstmals dazu kam, dass der Kreditnehmer die Raten nicht zahlen konnte, erhielt er kurz vor Weihnachten 2019 Post von der Vexcash AG – überschrieben mit der Bezeichnung Anerkenntnis/Stundung/Ratenzahlungsvereinbarung. Gefordert wurde von diesem Unternehmen nicht nur die Rückzahlung des Darlehens inklusive Zinsen, sondern auch Dienstleistungskosten in Höhe von 590 Euro plus darauf anfallende Zinsen (7,06 Euro). Hinzu kam eine Stundungsgebühr in Höhe von 180 Euro. Dafür, dass ein Stundungsangebot unterbreitet wurde, wurden zusätzlich sechs Euro in Rechnung gestellt. In der Summe verlangte die Vexcash AG somit weitere 783,06 Euro, die in zwei Raten beglichen werden sollten. Anfang März wandte sich der Verbraucher hilfesuchend an das Bündnis gegen Wucher.
Der Fall wurde im Rahmen der Bündnisarbeit von der Verbraucherzentrale Sachsen geprüft. Es wurde festgestellt, dass der Kredit vom 02. Oktober in Höhe von 1.500 Euro den Marktzins bei angegebenen 14,82% um 53% überschreitet. Separat betrachtet handelt es sich dabei nach der Rechtsprechung noch nicht um Wucher, jedoch um einen sehr teuren Kredit.
Bei der zweiten Vereinbarung, die dem Mann wenige Tage vor Weihnachten vorgelegt und von diesem unterzeichnet wurde, handelt es sich aus Sicht der Verbraucherschützer um einen weiteren Kredit, der jedoch nicht als solcher bezeichnet wurde. Bei den zusätzlich berechneten Kosten handelt es sich nach den Definitionen zum Verbraucherdarlehen in den §§ 491ff BGB um Zinsen, Bearbeitungsgebühren, Vermittlercourtage und sonstige Kosten – die aus unserer Sicht in den Effektivzinssatz einzubeziehen sind. Daraus ergibt sich, dass der zweite Kredit einen Effektivzinssatz von 84,46 % aufweist. Dies bedeutet eine Marktzinsüberschreitung von 883 %, auf welche die Wucherrechtsprechung anwendbar ist.