Im ersten Fall dieser Kampagne ging es um einen Kettenkredit der Citibank alias Targobank, der vor dem Landgericht Hamburg verhandelt wurde. Rechtsvertreter waren das Büro Just & Oprecht (Dr. Achim Tiffe) (siehe deren Bericht) sowie Rechtsanwalt Udo Reifner. Es ging um eine Kette von sieben Krediten, die zu einer immer höheren Verschuldung geführt hatten und nach Auffassung der Rechtsvertreter der Kreditnehmerin überwiegend wucherisch und damit nichtig waren.
Die Schuld entwickelte sich wie folgt:
Die enormen Zusatzkosten waren in einer Restschuldversicherungsprämie versteckt, die im voraus zahlbar mitfinanziert wurde. Wir haben Sie in eine Prämie pro Tausend Euro Schuld pro Monat umgerechnet. Der Anfangsbetrag von 53 cent kommt dabei den üblichen Versicherungskosten nahe. Die Umschuldung wurde atypisch zur stetigen Erhöhung genutzt.
Durch diese wucherische Prämiengestaltung hatte die Kundin nicht nur das zu zahlen, was der angegebene Effektivzins angab (z.B. 13% p.a.), sondern tatsächlich Kosten zu tragen, die einem inklusiven Effektivzins von 21% p.a. entsprochen hätte.
Wir haben den Effektivzinszins für eine andere Kette desselben Anbieters so übernommen wie er angegeben war, ihn so berechnet, dass er die Versicherungskosten enthielt und das Ganze dem jeweils bei Abschluss üblichen Marktzins gegenübergestellt.
Das Landgericht, dem ein Gutachten zu den Elementen des Wuchers zu diesem Fall vorlag, ist in seinem Urteil auf die Frage des Wuchers leider nicht eingegangen. Da es den Anspruch der Targobank für verjährt hielt, glaubte es darauf verzichten zu können. Das wäre ein relativ bedeutsamer juristischer Fehler, weil wucherische Darlehensverträge nichtig sind und eine nicht existente Forderung nicht verjährt sein kann. Die lapidare Formulierung „Mit der Klägerin von der Wirksamkeit des Darlehens ausgehend“ hilft zwar darüber hinweg. Allerdings hätten wir doch gerene gewußt, warum das Landgericht der Auffassung ist, die Kredite seien nicht wucherisch.
Für die Kreditnehmerin war das letztlich sogar noch positiv. Sie muss nichts mehr bezahlen und ist von den Schulden befreit. Sie verdankt auch dem Umstand, dass das Gericht auf den Wucher nicht einging, den Verzicht der Targobank auf eine Berufung zum Oberlandesgericht. Das hätte die Bank sicher angerufen, wenn das Landgericht ihr System für wucherisch erklärt hätte. Dann hätte sich auch für das Bündnis gegen den Wucher der Aufwand gelohnt.
Allerdings, und da sind sich alle einig, die Interessen der Kreditnehmer gehen vor. Erhalten sie ihr Geld schneller und direkter auf andere Weise, so wird der Anwalt das nicht ausschlagen. Insoweit ist die neuerliche Möglichkeit einer Musterfestellungsklage ein Danaergeschenk der Regierung, weil die Verbraucher, die mitmachen, ja nicht nur gewinnen, sondern auch verlieren können. Zur Bekämpfung des Wuchers eignet sie sich kaum. (UR)