Das Wucherverbot im Recht

Geschäfte mit wucherischem Inhalt werden im Zivilrecht in §138 BGB für nichtig erklärt. §291 Strafgesetzbuch stellt den Wucher unter Strafe und hebt dabei besonders den Kredit- und den Wohnraummietwucher hervor, erfasst aber auch den Lohnwucher. (BAG v. 22.04.2009...