Wucher als Quelle spektakulärer Eigenkapitalrenditen in Privatkundenkreditgeschäft – von Niels Nauhauser (Verbraucherzentrale Baden-Württemberg)
Wenn eine Bank, wie kürzlich in dem Banken Newsletter finanz-szene.de zu lesen war, seit Jahren eine Vorsteuerrendite von rund 40 Prozent auf das eingesetzte Eigenkapital erwirtschaftet, dann könnte man das bejubeln als Resultat funktionierenden Wettbewerbs in einer freien Marktwirtschaft: Mag doch jeder gut und viel Geld verdienen, wenn er in der Lage ist, mit exzellenten Produkten und Dienstleistungen die Konkurrenz weit hinter sich zu lassen. Doch kann man bei den Dienstleistungen der Targobank – denn um die handelt es sich im oben genannten Fall – von Exzellenz sprechen? Sind deren Konsumentenkredite einfach so viel besser als die der Konkurrenz, weshalb Verbraucher der Targobank seit Jahren die Bude einrennen? Wie kommt es, dass laut Bundesbankstatistik Deutschlands Banken und Sparkassen im Wettbewerb eine Zinsmarge von rund einem Prozent vereinnahmen, während die Targobank mit 6,0 Prozent das Sechsfache erzielt? Woher kommen solche Erträge? Dazu drei Thesen:
1. Kredite und Restschuldversicherungen im Verbund verkaufen
In der sogenannten Kreditberatung der Bank – es ist vielmehr ein Verkaufsgespräch von geschultem Verkaufspersonal – werden neben den Krediten zusätzlich Versicherungen verkauft. Manche Institute betreiben das Geschäft aggressiver als andere. Wem zur Finanzierung eines Konsumguts ein Kredit verkauft wird, dem wird zusätzlich oft auch der Beitrag für die üppige Versicherungsprämie als Kredit verkauft. Für die Bank ein einträgliches Geschäft: Es winkt neben der Zinsmarge aus dem Finanzierungsbedarf noch eine Provision aus der Versicherung (zum Teil bis zu 70 Prozent der Versicherungsprämie, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht berichtete) und eine Zinsmarge aus der finanzierten Versicherungsprämie. Nebenbei sinkt außerdem das Ausfallrisiko dank der vom Kunden bezahlten Versicherung, weshalb der Bundesgerichtshof auch schon eine provisionsfreie Restschuldversicherung nur zur Hälfte als Nutzen der Verbraucher, zur anderen Hälfte aber als Nutzen der Bank bezeichnete. Einige Banken behaupten, es würden zwei Verträge gleichzeitig aber völlig unabhängig voneinander vermittelt. Tatsächlich aber verschmelzen sie beides und geben nur eine Gesamtrate, eine Gesamtsumme der Zinsen und einen Bruttokreditbetrag an, indem beides ununterscheidbar enthalten ist. Außerdem soll die Versicherungsprämie teilweise für bis zu 12 Jahre im Voraus bezahlt werden, damit die Bank sie in dem teuren Ratenkredit mitfinanzieren kann. Im Kreditvertrag der Targobank heißt es „optionaler Kreditversicherungsbeitrag“. Doch wie freiwillig entscheiden Verbraucher sich für eine Versicherung mit bestenfalls lückenhaftem Versicherungsschutz, die bis zu zehnmal teurer ist als eine Risikolebensversicherung, die wohlweislich nicht als Alternative angeboten wird? Verbraucher schildern unseren Beratern regelmäßig, dass ihnen der Kredit nur mit Versicherung angeboten wurde.
2. Zwangslagen der Verbraucher ausnutzen
Für eine Bank besteht der Anreiz, die Zwangslage eines Verbrauchers ausnutzen, der einen Ratenkredit abgeschlossen hat und danach nicht so einfach den Anbieter wechseln kann. Das liegt daran, dass der Wettbewerb mit guten Zinskonditionen nur dann wirklich funktioniert, wenn das Kreditrisiko gering ist. Je höher das Ausfallrisiko desto mehr Institute verabschieden sich aus dem Geschäft. Als über- oder hoch verschuldeter Verbraucher die Bank wechseln, um günstigere Kreditzinsen zu erhalten? Das ist nicht so einfach, wie wir aus unserer Beratungspraxis wissen. Viele Verbraucher haben dann keine Wahl mehr, bestehende Darlehen günstiger oder passender umzuschulden, sondern sind den Offerten der finanzierenden Bank ausgeliefert. Mit einem überzogenen Girokonto kann man nicht so einfach die Bank wechseln, ebenso wenig wie mit einem in Rückstand geratenen Ratenkredit. Wie die Praktiken von Kreditinstituten Verbraucher von der Nullprozentfinanzierung von einem Kreditvertrag in den nächsten und schließlich in die Überschuldung führen können, hat jüngst auch Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe beschrieben.
3. Wucher im Konsumentenkreditgeschäft
Bei Wucher denkt man zunächst an absurd hohe Preise. Offensichtlich wucherische Kredite mit einem Preisschild, auf dem ein Effektivzins von bis zu 30 Prozent steht, gibt es nur deshalb nicht, weil die Preisangabenverordnung Banken bei „freiwillig“ abgeschlossenen Versicherungen nicht dazu zwingt, den Gesamtzins eines Kredits inklusive extrem hoher Versicherungskosten auszuweisen. Wucherisch kann aber auch das Verhalten der Bank sein, und zwar wenn sie die Zwangslage oder die Unerfahrenheit ausbeutet, indem sie sich Vermögensvorteile gewähren lässt, die in einem „Missverhältnis zu der Leistung“ stehen (§§ 138, Abs. 2 BGB, §291 StGB). Der Bundesgerichthof hat ein sittenwidriges wucherähnliches Geschäft einer Bank schon dann angenommen, wenn sich die Bank „leichtfertig der Einsicht verschließt, dass sich der Darlehensnehmer nur aufgrund seiner wirtschaftlich schwächeren Lage auf die ihn beschwerenden Darlehensbedingungen einlässt“ (BGH, III ZR 92/79). Verbraucher, die einen Kredit umschulden wollen, der sie nicht zuletzt aufgrund gelebter Verkaufspraktiken und teurer Restschuldversicherungen in die Überschuldung geführt hat, sind nicht nur in einer wirtschaftlich schwächeren Lage, sie sind oft sogar in einer schwierigen Zwangslage. Diese Zwangslage auszunutzen, kann man als Wucher bezeichnen. Rechnet man zum Effektivzins die Kosten der Restschuldversicherung dazu, ergeben sich Zinsen von bis zu 30 Prozent. Ein Beleg dafür, wie obszön der Vermögensvorteil des Kreditinstituts im aktuellen Zinsniveau ist!