Für die USA wurde beobachtet, dass die Deregulierung der Wuchergrenzen für Verbraucherkredite im Jahr 1978[1] eine deutliche Ausweitung der Kreditkartenverfügbarkeit, eine Verringerung der durchschnittlichen Kreditqualität und eine säkulare Zunahme von Privatinsolvenzen nach sich zog. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Zinsatzderegulierung und dem Anstieg der Insolvenzhäufigkeit konnte zwar nicht nachgewiesen werden, jedoch sprechen die Daten und die ökonomische Theorie dafür. Umfragedaten zeigen, dass in der Zeit restriktiver Wuchergrenzen das Kreditangebot insbesondere für Kreditnehmer mit hohem Risiko deutlich geringer war. Fallstudien zeigen, dass in Zeiten, in denen Wuchergrenzen durch steigende Marktzinsen griffen, Handelsunternehmen die Werbung für ihre Kreditkarten reduzierten. Dagegen dehnten Kreditkartenanbieter nach Lockerung der Wuchergrenzen ihre Aktivitäten aus, um Marktanteile zu gewinnen und ihre Profitabilität zu erhöhen. Einkommensschwache Haushalte und solche mit hohem Risiko oder schlechter Bonität erhielten erstmals Zugang zu Krediten. Die höheren Risiken wurden durch höhere Risikoaufschläge (über-)kompensiert, da Kunden mit höheren Risiken nicht oder weniger leicht ausweichen können und deshalb weniger preissensitiv sind. Die höhere Verschuldung dieser Haushalte macht sie anfälliger für exogene Schocks und damit abhängiger von den Kreditanbietern. Trotz erhöhter Ausfallraten konnten die Kreditkartenanbieter somit im Durchschnitt ihre Gewinne aufrechterhalten oder erhöhen.[2] Dies entspricht der Theorie monopolistischer Preisdifferenzierung, wonach ein Anbieter für das gleiche Produkt von verschiedenen Kundengruppen aufgrund ihrer unterschiedlichen Preiselastizitäten unterschiedliche Preisaufschläge verlangen kann, um seine Monopolmacht auszuschöpfen.

Die Hypothese, dass eine Lockerung von Wuchergrenzen zu einer Ausdehnung des Kreditangebots, einer Absenkung der durchschnittlichen Kreditqualität und einem Anstieg der Verbraucher­insolvenzen führt, wird durch einen Vergleich der Entwicklung zwischen Kanada und den USA gestützt. Da es in Kanada (seit mehr als einem Jahrhundert) keine Wuchergrenzen gibt, hatte dort die Einführung von Kreditkarten aus den USA eine starke Ausdehnung der unbesicherten Verbraucherkredite und Privatinsolvenzen zur Folge, die weitaus größer war als in den USA, bevor dort die Wuchergrenzen abgebaut wurden.[3]

Eine Simulationsstudie der kürzlich mit dem Leibniz-Preis 2019 der DFG ausgezeichneten Ökonomin Michèle Tertilt[4] versucht, die Stärke potenzieller Einflussfaktoren in einem makroökonomischen Gleichgewichtsmodell[5] zu quantifizieren. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der starke Anstieg der Verbraucherinsolvenzen in den USA von 1980 bis 2000 hauptsächlich durch Kreditmarktinnovationen erklärt werden kann, welche die Insolvenz- und Verschuldungskosten senkten. Die Deregulierung der Wuchergrenzen trage wenig zur Erklärung bei, erhöhe aber die Kreditvergabe an riskante Kunden und damit indirekt auch die Insolvenzhäufigkeit.

Es fragt sich jedoch, inwieweit diese Ergebnisse von den getroffenen Modellannahmen abhängen. So wird für die Banken vollständiger Wettbewerb und vollständige Information über die Ausfall­wahrscheinlichkeit ihrer Kreditnehmer unterstellt. Aufgrund des vollständigen Wettbewerbs entspricht der individuelle Kreditzins dem risikofreien Zins plus einem Risikozuschlag gemäß der individuellen Ausfallwahrscheinlichkeit. Banken können deshalb keine positiven Gewinne erzielen. In einem solchen Modell kann es gar keinen Wucher geben, der aus Marktmacht der Bank gegenüber dem Kreditnehmer entsteht.[6] Da aber gerade die riskanteren Kunden am Rande der Überschuldung Kredite mit höheren Zinsen annehmen müssen und deshalb wenig preissensitiv sind, ist die Gefahr der Ausübung von Marktmacht durch Zinserhöhung bei diesen Kunden besonders groß. Eine Lockerung der Wuchergrenzen lässt dann die Insolvenzhäufigkeit stärker steigen.

Insgesamt deuten die Forschungsergebnisse darauf hin, dass gesetzliche Höchstzinssätze bedeutsam bleiben und umso wichtiger werden, je stärker Kreditmarktinnovationen zur Kundensegmentierung und Ausdehnung der Kreditvergabe an einkommensschwächere Kundengruppen führen.

[1] Mit der sog. Marquette Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von 1978 wurde es den Kreditgebern in einem Staat mit liberalen Wucherobergrenzen erlaubt, diese Zinssätze an Verbraucher mit Wohnsitz in Staaten mit restriktiveren Wucherobergrenzen zu exportieren.

[2] Ellis, Diane, The Effect of Consumer Interest Rate Deregulation on Credit Card Volumes, Charge-Offs, and the Personal Bankruptcy Rate (March 1998). Federal Deposit Insurance Company, Bank Trends, No. 98-05, http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.92209; Canner, Glenn B., Fergus, James T., The effects on consumers and creditors of proposed ceilings on credit card interest rates, Staff Studies 154, Board of Governors of the Federal Reserve System (U.S.), 1987; Villegas, Daniel J., The Impact of Usury Ceilings on Consumer Credit, Southern Economic Journal 56(1), 1989, 126–141.

[3] Ellis, Diane, The Effect of Consumer Interest Rate Deregulation on Credit Card Volumes, Charge-Offs, and the Personal Bankruptcy Rate (March 1998). Federal Deposit Insurance Company, Bank Trends, No. 98-05, http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.92209

[4] Livshits, Igor, MacGee, James, Tertilt, Michèle, Accounting for the Rise in Consumer Bankruptcies, American Economic Journal: Macroeconomics, Vol. 2(2), 2010, 165-193.

[5] Es handelt sich dabei um ein interdependentes dynamisches allgemeines ökonomisches Gleichgewichtsmodell in der Form eines Lebenszyklusmodells mit heterogenen Agenten (sog. Modell überlappender Generationen), wie es in der ökonomischen Forschung heutzutage häufig benutzt wird, um in Zeitverlaufsperspektive die Auswirkungen unterschiedlicher (z.B. Konsum-, Spar- und Kredit-) Entscheidungen von Haushalten in unterschiedlichen Altersklassen zu untersuchen. Das Modell wird mit realen Daten gespeist, um die Auswirkungen exogener Änderungen auf das langfristige Marktgleichgewicht zu quantifizieren.

[6] So lässt sich Wucher als bilaterales Monopol erklären: http://stopwucher.de/wucher-als-bilaterales-monopol/